Trichinenuntersuchung

Schwarzwild

Wer Schwarzwild oder Dachse erlegt, ist gesetzlich verpflichtet, das Wildbret vor dem Verzehr auf Trichinen untersuchen zu lassen. Trichinen sind winzige Fadenwürmer, die sich im Muskelfleisch einnisten und beim Menschen schwere Erkrankungen auslösen können. Die Untersuchungspflicht gilt unabhängig davon, ob das Wildbret verkauft oder selbst verzehrt wird.

Die Untersuchung ist schnell und unkompliziert. Vom erlegten Stück wird eine kleine Muskelprobe entnommen – in der Regel aus der Zwerchfellmuskulatur oder den Vorderläufen – und bei einer zugelassenen Untersuchungsstelle abgegeben. Das Ergebnis liegt in der Regel zügig vor.

Dachs

Erst nach negativem Befund darf das Wildbret in den Verkehr gebracht oder für den Eigenverzehr freigegeben werden.

Die Trichinenuntersuchungsstellen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen befinden sich in Gunzenhausen, Weißenburg und Bieswang. Die Probenabgabe ist unkompliziert und auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten über Einwurfboxen möglich.

Infos zur Abgabe und den Kosten sind auf dem Internetauftritt des Landratsamtes zu finden:

www.landkreis-wug.de – Jagdrecht & Wildbrethygiene